Der Europäische Gerichtshof hat Googles Berufung gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zu Wettbewerbsverstößen im Zusammenhang mit Android endgültig zurückgewiesen. Das Urteil bedeutet, dass die Geldbuße von rund 4,1 Milliarden Euro weiterhin besteht und beendet ein Rechtsstreitverfahren, das seit der ursprünglichen Entscheidung der Kommission im Jahr 2018 andauerte.
Der Fall betrifft die Frage, wie Google Android nutzte, um seine Position im Bereich der Internetsuche und Browser zu stärken, indem es mehrere seiner Dienste mit dem Betriebssystem verknüpfte.
Kritik der Kommission am Android-Deal von Google
Als die Europäische Kommission 2018 ihre Entscheidung traf, stellte sie fest, dass Google seine marktbeherrschende Stellung durch mehrere Vertragsbedingungen missbraucht hatte, die den Wettbewerb einschränkten.
Die Kommission verwies insbesondere auf drei Schlüsselmethoden:
- Anforderung an Mobiltelefonhersteller, vorzuinstallieren Google-Suche Und Chrom um eine Lizenz zu erhalten Google Play Store.
- Sogenannte Anti-Fragmentierungsvereinbarungen, die Hersteller daran hinderten, Geräte mit Android-Versionen zu verkaufen, die nicht von Google genehmigt waren.
- Umsatzbeteiligungsvereinbarung, bei der die finanzielle Vergütung an die exklusive Vorinstallation der Google-Suche gekoppelt war.
Laut Kommission trugen diese Bedingungen dazu bei, Googles bereits dominante Stellung auf dem Markt für mobile Suchdienste zu stärken.
Die Geldstrafe wurde reduziert, die Entscheidung blieb jedoch bestehen.
Im Jahr 2022 wurde der Fall verhandelt von Gericht der Europäischen Union. Gerichtshof Teile der Bewertung bestimmter Umsatzbeteiligungsvereinbarungen durch die Kommission wurden aufgehoben, was zu einer Reduzierung der Geldbuße führte. 4,34 Milliarden Euro Zu 4,125 Milliarden Euro.
Gleichzeitig bestätigte das Gericht der Europäischen Union den Hauptteil der Schlussfolgerungen der Kommission und stellte fest, dass Google durch seine Android-Vereinbarungen den Wettbewerb eingeschränkt habe.
Google entschied sich daraufhin, gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet zugunsten der Kommission.
Im abschließenden Urteil stellt der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass das Gericht erster Instanz eine korrekte rechtliche Beurteilung vorgenommen hat.
Das Gericht berücksichtigt unter anderem Folgendes:
- Googles Android-Vereinbarung hatte wettbewerbswidrige Auswirkungen.
- Das Gericht musste nicht in jedem Einzelfall eine kontrafaktische Analyse durchführen, um einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung festzustellen.
- Die Vorinstallationsvoraussetzungen und Antifragmentierungsvereinbarungen beschränkten den Wettbewerb innerhalb des Android-Ökosystems und stärkten Googles Marktposition.
Damit ist Googles letzte Chance, die Entscheidung ändern zu lassen, vertan.
Google: Bei Android ging es schon immer um Wahlfreiheit.
Google betont, dass Android eine offene und freie Plattform ist, die Nutzern und Herstellern große Wahlmöglichkeiten bietet.
In einer Stellungnahme erklärt das Unternehmen:
“Android bietet mehr Auswahl für alle und unterstützt Tausende von Unternehmen. Dieses Urteil berücksichtigt nicht unsere erheblichen Investitionen, die wir getätigt haben, um sicherzustellen, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibt. Wir haben unsere Vereinbarungen nach dem Urteil von 2018 angepasst und konzentrieren uns weiterhin auf Innovation und Offenheit für Nutzer, Partner und Entwickler.”
Google betont außerdem, dass das Unternehmen seit 2018 seine Vertragsbedingungen geändert hat, um den EU-Vorgaben zu entsprechen.
Anpassungen nach DMA
Das Unternehmen gibt an, in den letzten Jahren umfangreiche Veränderungen vorgenommen zu haben.
Google hebt unter anderem Folgendes hervor:
- Überarbeitete Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen infolge der Entscheidung von 2018.
- Mehr Auswahlmöglichkeiten für Nutzer ab 2021.
- Über 20 Produktänderungen nach Digital Markets Act (DMA) Die Umsetzung begann im Jahr 2024 und umfasste unter anderem mehr Auswahlbildschirme für Suchmaschinen und Browser.
Gleichzeitig ist Google der Ansicht, dass die Europäische Kommission den Wettbewerb unterschätzt. Apple iOS, Das Unternehmen bezeichnet Android als dessen Hauptkonkurrenten sowohl bei Konsumenten als auch bei Entwicklern.
Das Unternehmen betont außerdem, dass die Android-Hersteller in einem intensiven Wettbewerb zueinander stehen, und zwar durch Innovation, Funktionalität und Preisgestaltung.
Eine wegweisende Entscheidung für den europäischen Technologiemarkt
Das Urteil wird einen wichtigen Präzedenzfall dafür schaffen, wie die EU den Wettbewerb auf digitalen Plattformen betrachtet, und bekräftigt die Position der Union, dass große Technologieunternehmen ihre Marktstellung nicht nutzen dürfen, um den Wettbewerb einzuschränken.
Die Entscheidung fällt zudem zu einem Zeitpunkt, an dem Gesetz über digitale Märkte und andere europäische Verordnungen geben den Regulierungsbehörden deutlich mehr Möglichkeiten, die Geschäftsmodelle der größten Technologieplattformen zu überprüfen.
Für Google bedeutet das Urteil, dass einer der umfangreichsten wettbewerbsrechtlichen Fälle in der Geschichte des Unternehmens nun endgültig abgeschlossen ist, und unterstreicht gleichzeitig, dass die EU weiterhin hohe Standards für einen offenen Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft setzt.








